Gemapflichtige Musik

Alle Musikstücke, die in den Warteschleifen und Anrufbeantworter-Ansagen des Wartemusikshops vorkommen, sind gemafrei. Als Kunde brauchen Sie daher für das Abspielen am Telefon keine monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen GEMA-Gebühren zu bezahlen.

Falls Sie Wert darauf legen, eine gemapflichtige Musik zu verwenden, so ist auch das möglich, und zwar als individuelle Anfertigung. Unser Tonstudio hält eine große Auswahl an Musikstücken bereit, die speziell für geschäftliche Anwendungen hergestellt worden sind.

Die Kosten einer solchen Produktion setzen sich aus mehreren Posten zusammen: - Arbeitskosten für das Bereitstellen einer Auswahl von Musikstücken zum Aussuchen - Kopiergebühr in Höhe von ca. 120 EUR + MWSt. an den Musikverlag, - Sprecherhonorar für die Warteschleifen- oder Anrufbeantworter-Ansage, - Abgabe an die Künstlersozialkasse in Abhängigkeit von der Höhe des Sprecherhonorars, - Arbeitskosten für die Sprechaufnahme - Arbeitskosten für die Mischung von Ansage(n) und Musik. - Da die Wiedergabe am Telefon im urheberrechtlichen Sinn eine öffentliche Aufführung ist, erhalten Sie von der GEMA eine Rechnung über diese "öffentliche Aufführung".

Wenn Sie eine individuelle Produktion wünschen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie unter (+49) 40 - 52 68 68-0 an.


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